Änderungen bei den Mannschaftswettkämpfen und beim Zweitstartrecht im Schwimmen

Der Deutsche Schwimmverband hat folgende wesentliche Änderungen der Wettkampfbestimmungen im Fachteil Schwimmen beschlossen:

1. Deutscher Mannschaftswettbewerb (DMS):

Zu den bisherigen Einzelwettkämpfen kommen neu hinzu: 100m Lagenschwimmen, 50m Strecken im Freistil-, Rücken- , Schmetterling- und Brustschwimmen.

Weiterhin ist geplant, dass nur noch 2 Wettkampfabschnitte geschwommen werden (bislang 3) und die Mannschaften beim 2. Durchgang nicht mehr die Punkte des Vorkampfes angerechnet bekommen.

Termin für den DMS wird zukünftig im Herbst (Vorkampf im Oktober, Rückkampf im November) sein.

Das Verfahren soll ab 2003 beginnen.

2. Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen der Jugend (DMSJ)

Es werden nur noch die Altersklassen der Jugend A – D (bisher Junioren/Innen bis Jugend D) durchgeführt. Dabei handelt es sich um folgende Jahrgänge: Jugend A 17 und 16 Jahre, Jugend B 15 und 14 Jahre, Jugend C 13 und 12 Jahre, Jugend D 11 und 10 Jahre. Die Jugend E (9 und 8 Jahre) wird ausschließlich beim Durchgang auf Bezirksebene starten.

Termin für den DMSJ wird zukünftig ab 2003 immer im Frühjahr sein.

3. Startrechtwechsel

Startrechtwechsel im Schwimmen sind nicht an Termine gebunden. Vor einem erneuten Startrechtwechsel muss eine Frist von zwölf Monaten verstrichen sein. In der Sportart Schwimmen ist der Erwerb eines Zweitstartrechts nicht mehr vorgesehen. Bestehende Zweitstartrechte sind noch übergangsweise gültig bis zum 31.12.2003. Nach diesem Termin werden alle Zweitstartechte ungültig und automatisch auf den zu diesem Zeitpunkt eingetragenen Erstverein des Schwimmers übertragen. Die Änderungen gelten nicht für Masters.

Marco Troll


Aus dem Platschheft, Ausgabe: 3/2002

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